Beim Töpfermarkt handelt es sich um einen erlaubnispflichtigen Markt. Das vom Landratsamt Dingolfing-Landau genehmigte Hygieneschutzkonzept stellt die "Basis" für diesen in der Corona-Pandemie stattfindenden Markt dar. Das vollständige Hygieneschutzkonzept steht Ihnen hier (mit klick) zum Download bereit!
Die aufgestellten Verkaufsstände haben dabei eine Breite von mindestens 3m und eine Tiefe von mindestens 1,2m wodurch ein Abstand zwischen den Töpfern von 3m und zum Kunden von mindestens 1,6m gewährleistet ist. Auf dem gesamten Marktgelände ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen! Für Marktverkäufer ist es im Verkaufsbereich Ihrer Stände möglich, auf die Maskenpflicht zu verzichten, wenn durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
Alle Besucher werden gebeten, die einzuhaltenden Regelungen des Hygieneschutzkonzeptes zu berücksichtigen. Kontrollen werden durch den Veranstalter durchgeführt.
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